(c) Erbengemeinschaft James Krüss

James Krüss-Forschungsstipendium

Die James Krüss Erbengemeinschaft hat die Stiftung Internationale Jugendbibliothek (IJB) beauftragt, einmal im Jahr ein ein- bis max. sechsmonatiges Stipendium für die wissenschaftliche Arbeit an einem Forschungsthema zu Werk, Leben, Umfeld und Rezeption von James Krüss (beispielsweise als literarischer Autor, Lyriker, Übersetzer, Hörbuchautor oder als kulturgeschichtliches und historisches Phänomen der westdeutschen Nachkriegszeit) zu vergeben. Viele weitere Themen und Perspektiven sind möglich.

Als Arbeitsort ist der Studiensaal der Stiftung Internationale Jugendbibliothek in Schloss Blutenburg vorgesehen, in dem neben sämtlichen Krüss-Ausgaben und der einschlägigen Sekundärliteratur von und über James Krüss das gesamte Nachlassmaterial wie Typoskripte, Briefe, Tagebücher und weitere Lebensdokumente zur Verfügung gestellt werden.

Für die Dauer des Stipendiums stellt die Stiftung Internationale Jugendbibliothek einen festen Arbeitsplatz im Studiensaal zur Verfügung.

Art, Umfang und Höhe der Förderung

Forschungsstipendien können von Wissenschaftler:innen, die in der Regel einen Masterabschluss vorweisen können, beantragt werden. Sie dienen der Durchführung eines einzeln zu bearbeitenden Forschungsvorhabens.

Die Förderdauer liegt bei bis zu sechs Monaten.

Das Stipendium wird mit einem Betrag von monatlich 1.500 Euro, zahlbar am Beginn des jeweiligen Kalendermonats, vergütet.

Antragsunterlagen

Eine formlose Antragsstellung ist mit unten aufgeführten Unterlagen laufend möglich. Anträge werden mit einem Motivationsschreiben per E-Mail eingereicht.

Einem Antrag auf ein Forschungsstipendium sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • Beschreibung des Vorhabens inkl. eines Arbeitsplans (max. 5 Seiten)
  • Geplanter Termin für den Forschungsaufenthalt in München
  • Tabellarischer Lebenslauf mit Publikationsverzeichnis
  • Akademische Zeugnisse (Master, Promotion, Habilitation)

Anträge sind zu richten an: direktion@ijb.de.
(Dateien dürfen maximal 4MB groß sein.)

Über den Antrag wird innerhalb von sechs Wochen nach Eingang der Unterlagen entschieden.

Rechtliche Grundlagen

Mit der Einreichung einer Bewerbung besteht kein Anspruch auf ein Stipendium. Über die Bewerbung entscheidet ein Gremium von Wissenschaftler:innen, der Direktorin der Internationalen Jugendbibliothek und der Vertretung der Erbengemeinschaft.

Die Daten werden für die Bearbeitung des Antrags durch die Stiftung Internationale Jugendbibliothek gespeichert, aber nicht an Dritte weitergegeben. Personenbezogene Daten können auf Wunsch geändert bzw. gelöscht werden.

Verpflichtungen

Die Stipendiat:innen verpflichten sich, einen Abschlussbericht über den Verlauf der Arbeit für die Stiftung Internationale Jugendbibliothek und für die James Krüss Erbengemeinschaft, derzeit vertreten durch Ulrike Schuldes, zu verfassen. Weiterhin verpflichten sie sich, auf die Förderung durch die James Krüss Erbengemeinschaft bei der Veröffentlichung ihrer Forschungsergebnisse, sei es in einer Dissertation, Habilitation, einer Monographie oder vergleichbaren Publikation, hinzuweisen.

Für die Arbeit mit dem Nachlass gelten die Regelungen, die in der Benutzungsordnung für die Nutzung von Vor- und Nachlässen in der Stiftung Internationalen Jugendbibliothek festgelegt sind.

 

München, 1. Oktober 2026
James Krüss Erbengemeinschaft und
Stiftung Internationale Jugendbibliothek


  • Direktionsassistenz/Stipendien

    Rebecca Wilhelm
    +49 (0)89 89 12 11-42